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 Anwaltshotline  

Rechtsrat per Telefon

Rechtshilfe direkt und sofort per Telefon!

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Hier geht es um die anwaltliche Erstberatung, die ganz normale Erstberatung, wenn Sie einen Anwalt vor Ort aufsuchen, diesen um eine erste Einschätzung bitten und der nach der anwaltlichen Gebührenordnung abrechnet.

Es geht nicht um die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn sie die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte kontaktieren. Wenn es nicht gerade um niedrigste Streitwerte (Im zweistellligen, niedrigen dreistelligen Bereicht) geht, beraten diese Sie i. d. R. wesentlich preiswerter.

Nur sollten Sie auch bedenken: Wenn Sie bei einem Anwalt vor Ort mit einen Problem einlaufen und es geht um 30, 40 oder auch 100 Euro Streitwert, sind die meisten Anwälte nicht gerade begeistert, wenn sie nach der anwaltlichen Gebührenordnung abrechnen sollen.

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Fangen wir einmal mit dem letzten zuerst an, damit Sie vor Schreck nicht gleich wieder verschwinden: Den Kosten, die Ihnen bei Kontaktierung der bei uns angeschlossenen Anwälte entstehen.

Kosten der Teleberatung (Anwaltshotline) per eMail oder Telefon.

Die Urteile des Bundesgerichtshofs zur Anwaltshotline bestätigen, dass es sich bei dieser Art der Beratung um aussergerichtlichte Vertretungen handelt, für die Pauschalhonorare vereinbart werden können. Dieses Urteil lässt sich anlog auch auf die Teleberatung per eMail übertragen.

Da es sich bei Ihrer Anfrage um eine aussergerichtliche Angelegenheit handelt, richtet sich unser angeschlossenen Rechtsanwälte an der Schwierigkeit der Anfrage und dem Arbeitsaufwand (bei eMail) der mit der Beantwortung Ihrer Anfrage verbunden ist. Dabei liegen diese Kosten meist (siehe etwas weiter vorne: Niedrige Streitwerte)  meist erheblich unter der anwaltlichen Gebührenordnung.

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Was ist eine - Rechtsberatung - Erstberatung?

Eine Erstberatung  - Rechtsberatung - ist der mündliche oder schriftliche Rat, den ein Rechtanwalt erstmalig in einer Rechtsangelegenheit erteilt.

Der Sinn der Erstberatung liegt in der Vorabinformation (Erörterung) über die Erfolgsaussichten einer möglichen Rechtsverfolgung eines Rechtsproblems.

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Umfang und Grenzen der - Rechtsauskunft - Erstberatung -

Der Umfang der Rechtsberatung - Erstberatung - und deren Grenzen lassen sich am besten dadurch darstellen, dass wir Ihnen die Grenzen der Erstberatung nennen. 

Zur erstmaligen Rechtsberatung gehören nicht:
  • die Erstellung eines Gutachtens -
  • die Aufnahme von Schriftverkehr mit der Gegenseite -
  • die Wahrnehmung von Gesprächen oder Erörterungsterminen mit der Gegenseite oder Behörden -
  • jedes Tätigwerden in einem gerichtlichen oder behördlichen (formalen) Verfahren -
  • Vertragsentwürfe -
  • das Fertigen von Schriftsätzen -
  • Mediation - die aussergerichtliche Beilegung eines Streites unter Zuhilfenahme eines Anwalts für beide Parteien.

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Kosten der - Rechtsberatung - Erstberatung -

Die Kosten der Erstberatung errechnen sich nach dem Streitwert (Gegenstandwert) und sind unabhängig von der zeitlichen Dauer einer erstmaligen Rechtsberatung.

So könnte denn auch die erstmalige Rechtsberatung in einer Sache bei sehr hohem Streitwert schnell zu einem immensen Kostenaufwand führen.

Hier sieht eine gesetzliche Regelung jedoch vor, dass im Rahmen einer "Kappungsgrenze" genannten Obergrenze die Maximalkosten für eine erstmalige Rechtsberatung bei (bis zum 31.12.2002 DM 350,00 plus Mehrwertsteuer) € 180,00 plus Mehrwertsteuer liegen. Eine Auslagenpauschale (wird oft fälschlich hinzuaddiert) entfällt.

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Verrechnung des Rechtsrat -  Erstberatungskosten -

Kosten der Teleberatung (Anwaltshotline) per eMail oder Telefon.Umfang und Grenzen der Erstberatung -

Sollte der Sie erstberatende Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit später in einer gerichtlich oder aussergerichtlich für Sie tätig werden, werden die in dieser Angelegenheit entstanden Kosten für die erstmalige Rechtsberatung mit den dann entstehenden Kosten verrechnet.

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Anwaltshotline per Handy anrufen!

Wir raten, empfehlen Ihnen, wenn Sie sich telefonisch beraten wollen: Machen Sie das von Ihrem Festnetzanschluss aus. 

Wenn Sie über Ihr Handy anrufen wird es wesentlich teurer.

Das liegt jedoch nicht an uns!

Wir berechnen Ihnen für einen Anruf (Preis seit 1998 unverändert) 1,85 Euro je Minute.

Bei Anruf mit einem Handy entstehen Ihnen jedoch Kosten von 3 Euro (manchmal sogar mehr) je Minute. Die Differenz zu den von uns veranschlagten 1,85 Euro berechnet Ihnen IHR Provider als Transportgebühr, wobei wir uns bis heute fragen, womit diese Transportgebühr gerechtfertigt ist.

Aber wenn Sie als Verbraucher es mit sich machen lassen, machen Sie es halt.

Ihr Provider verdient also, wenn Sie über Handy anrufen, mehr als wir und auch mehr, als der Sie beratende Anwalt.

Mittlerweile wurden die Roaminggebühren innerhalb der EU abgeschafft, wir warten schon seit langem darauf, dass auch einmal diese Einnahmequelle der Provider geschlossen wird. Aber; es geschieht nichts, der Gesetzgeber interessiert sich dafür offensichtlich nicht.

Ob es an der Lobby liegt?

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  Sie bevorzugen eine Beratung online per eMail?

Die Vorlieben unterscheiden sich.

Wenn Sie es lieber schriftlich machen klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online

 

Empfehlungen  > Rechtsberatung direkt  |   Forum Recht

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Kindesmissbrauch? Hilf sie zu schützen! www.globaid.com  Kindesmissbrauch? Hilf auch Du sie zu schützen.