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RechtsschutzversicherungMöglicherweise (aber ganz bestimmt) übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, so Sie denn das Sie gerade beschäftigende Rechtsproblem mitversichert haben.Nach anfänglichen Schwierigkeiten in den Anfangsjahren 1998 + 1999 können wir heute feststellen, dass Rechtsschutzversicherungen mittlerweile die Kosten einer Erstberatung immer übernehmen, auch wenn diese z. B. fernmündlich erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass die "Problemstellung" im Leistungsumfang Ihrer Versicherung enthalten ist.Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach! Sie benötigen dazu lediglich Ihre Versicherungsnummer.Im Falle einer Deckungszusage erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter bei der Versicherung eine Rechtsschutznummer. .... Wir haben keinen Einfluss darauf, wie die einzelnen bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte das handhaben, das bleibt jedem selbst überlassen. Einige rechnen für Sie mit der Rechtsschutzversicherung ab, andere nicht. Sie können, nach Zusage durch Ihre Rechtschutz auch eine Rechnung des Sie hier beratenden Anwalts einreichen und die gezahlte Summe auf Ihr Konto überweisen lassen. !!! So Sie die Beratung über eine Rechtschutzversicherung abzuwickeln beabsichtigen, teilen Sie dies bitte schon in Ihrer Erstschreiben mit !!! Senden Sie diese Rechtsschutznummer mit. Zusätzlich wird noch der Name der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer benötigt.Das ist genügend. Ihr beratender Anwalt rechnet dann möglicherweise mit Ihrer Versicherung ab. Für Sie entstehen keine weiteren Kosten. So ein Anwalt nicht die Zeit dazu hat, wird er Ihnen das mitteilen und im Falle der Beratung eine Rechnung ausstellen. Mit dieser können Sie dann selbst mir Ihrer Versicherung abrechnen. Nachdem diese Ihnen eine Zusage der Kosten erteilt hat, stellt das mittlerweile keinerlei Problem mehr da. ..... Ihr Sie beratender Anwalt ist bereit für Sie mit der Rechtschutz abzurechnen?"Ihr Anwalt" nimmt Ihnen diese Arbeit gerne ab?Dazu wird lediglich der Name Ihrer Versicherung mit Anschrift oder Telefonnummer, sowie die Nummer Ihrer Rechtschutzversicherung benötigt. Zusätzlich wird Ihr Einverständnis benötigt, dass der von Ihnen geschilderte Sachverhalt der Versicherung bekannt gemacht werden kann.Dieses Einverständnis kann auch durch eine Beauftragung Ihrerseits geschehen, nach einer Deckungszusage bei Ihrer Versicherung nachzufragen. In dieser Beauftragung liegt das indirekte Einverständnis zur Darlegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegenüber dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Rechtschutzversicherung. Aber, aus Erfahrung: Wenn es schneller gehen soll, holen Sie sich das Einverständnis Ihrer Rechtsschutzversicherung ein, zahlen Sie den Sie beratenden Anwalt und reichen Sie die Rechnung des Anwalts selbst bei Ihrer Versicherung ein. Die Kosten einer Rechtsberatung online per Mail halten sich in vertretbaren Grenzen. ............ Sie bevorzugen eine Beratung online per eMail?Die Vorlieben unterscheiden sich. Wenn Sie es lieber schriftlich machen klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online
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